Gewerbeförderung in der Stadtgemeinde Friedberg
Die Stadtgemeinde Friedberg gewährt bei Neueröffnung oder Erweiterung eines Gewerbebetriebes eine Förderung, welche gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 11. Juni 2015 wie folgt aussieht:
Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende keine Kommunalsteuer zahlt, gibt es einen Direktzuschuss:
- Bei Investitionen über € 5.000,-- werden 10 % der Investitionskosten als Förderung ausbezahlt. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt € 1.000,--
Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende Kommunalsteuer zahlt, gilt folgende Regelung:
- Direktzuschuss € 3.000,00 aufgeteilt auf 3 Jahre à € 1.000,00
- Erlass der Bauabgabe zu 100%
- Refundierung der Kommunalsteuer zu 50% im ersten Jahr
Betriebserweiterung/Verlegung:
- Wenn im Zuge der Betriebserweiterung oder Verlegung Baulichkeiten neu errichtet werden wird die Bauabgabe zu 50 % erlassen.