GEWERBEFÖRDERUNG

Gewerbeförderung in der Stadtgemeinde Friedberg


Die Stadtgemeinde Friedberg gewährt bei Neueröffnung oder Erweiterung eines Gewerbebetriebes eine Förderung, welche gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 11. Juni 2015 wie folgt aussieht:

 

Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende keine Kommunalsteuer zahlt, gibt es einen Direktzuschuss:

  • Bei Investitionen über € 5.000,-- werden 10 % der Investitionskosten als Förderung ausbezahlt. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt € 1.000,--

 

Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende Kommunalsteuer zahlt, gilt folgende Regelung:

  • Direktzuschuss € 3.000,00 aufgeteilt auf 3 Jahre à € 1.000,00
  • Erlass der Bauabgabe zu 100%
  • Refundierung der Kommunalsteuer zu 50% im ersten Jahr

 

Betriebserweiterung/Verlegung:

  • Wenn im Zuge der Betriebserweiterung oder Verlegung Baulichkeiten neu errichtet werden wird die Bauabgabe zu 50 % erlassen.